Arbeitsrecht
Die Vertretungstätigkeit von Dr. Brait betrifft überwiegend die ungleich diffizilere Rechtsvertretung der Unternehmerseite vor den Arbeitsgerichten, dies in Rechtsstreitigkeiten jeder Art, selbstverständlich wird aber auch jedem Arbeitnehmer die bestmögliche Rechtsvertretung zuteil, dies vor allem in den häufig auftretenden Fällen von ungerechtfertigter vorzeitiger Entlassung.