Strafrecht

Der Durchsetzung der gesetzlichen Unschuldsvermutung bis zum Urteil und dem energischen Begegnen von Vorurteilen und Vorverurteilungen ist die oberste Maxime im Rahmen einer Strafverteidigung gewidmet, egal um welchen Deliktstypus es sich handelt.

Da nur in dieser Rechtssparte auch die Freiheit eines Menschen zur richterlichen Disposition steht, ist es unabdingbar, mit ganzem juristischen Einsatz für die Entlastung des Mandanten von erhobenem Verdacht Sorge zu tragen.

Dazu gehört selbstverständlich die Betreuung des Mandanten im Haftverfahren, ebenso wie die Wahrnehmung sämtlicher möglicher Rechte für den Mandanten im Rahmen der Hauptverhandlung und im Rechtsmittelverfahren.