Erbrecht

Vorrangig ist die Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten im Verlassenschaftsverfahren, die gerichtliche Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Erbrechtsstreitigkeiten, Erbschaftsstreitigkeiten sowie die Errichtung und Vollstreckung von letztwilligen Verfügungen.