Jagdrecht

Als passionierter Jäger und Hundeführer sowie beeidetes Jagdaufsichtsorgan ist Dr. Anzböck in allen Bereichen des Jagdrechtes, sei es im Zuge von Jagdvergaben, Jagdgebietsfeststellungen, Wildschadensverfahren oder Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit jagdrechtlichen Belangen der geeignete Ansprechpartner. 

Als Vorstandsmitglied des ÖJGV und Leistungsrichter des ÖRC sind ihm dabei vor allem das gesamte Jagdhundewesen sowie die rechtlich damit verbundenen Agenden ein besonderes Anliegen. 

Im Zusammenhang mit seiner rechtlichen Vertretungstätigkeit ist es ihm gelungen, eine richtungsweisende Entscheidung beim OGH im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Wildschäden gegen den Jagsausübungsberechtigten des benachbarten Eigenjagdreviers durchzusetzen (9 Ob 9/11f).