Liegenschafts-, Vertrags- und Stiftungsrecht

Wer auf einen wirklich durchdachten und alle Eventualitäten absichernden Vertrag bauen kann, ist nicht nur vor unliebsamen Überraschungen gefeit, sondern kann den gewünschten Erfolg bzw. sein Vermögen bestmöglich absichern. Mit seinem weitreichenden know-how sorgt Dr. Anzböck für Ihr gutes Recht bei Schenkungen und Käufen, bei sämtlichen Immobilienangelegenheiten sowie bei Werk-, Ehe- und Gesellschaftsverträgen. 

Als Vorstand mehrerer Privatstiftungen ist er der Partner, wenn es um die Gründung und Abwicklung von Stiftungen geht.

Dr. Anzböck wird vor allem aber auch von Bauträgern und Gemeinden im Zusammenhang mit der Entwicklung und Schaffung von Bauland, Betriebsgebieten, der Begründung von Wohnungseigentum bei Bauträgerprojekten und sämtlich damit einhergehenden Verträgen und damit verbundenen Nebenarbeiten beauftragt. 

Derzeit wickelt Dr. Anzböck mehrere Großprojekte in vertraglicher Hinsicht für diverse Gemeinden im Zusammenhang mit der Errichtung großer Gewerbegebiete sowie der Neuentwicklung großer Wohngebiete, dies zum Teil auch samt Wohnungseigentumsverträgen, ab.